Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel:

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft

Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

1 Jahr auf ordnungs-
gemäßen Zustand
Elektrofachkraft
 Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Meß-und Prüfgeräte

Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter

auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer

- in stationären Anlagen

6 Monate
 - in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich

Die Forderungen sind für ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel auch erfüllt, wenn diese von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie kontinuierlich