Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A2 (neu BGV A3) Pflicht. Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (neu: BGV A3) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Die Prüfung der Geräte soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden schützen. So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen! Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden! Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

Mit der Wiederholungsprüfung sollen eventuelle Abnutzungen oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sofern sie sicherheitstechnisch relevant sind. Des weiteren soll sie den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand eines gebrauchten Gerätes belegen, damit es weiterhin benutzt werden kann. Die Wiederholungsprüfung besteht aus der Sichtprüfung, dem Messen und der Funktionskontrolle.

Auch qualitativ hochwertige Geräte müssen kontinuierlich überprüft werden.

Wir prüfen Ihre Geräte und Anlagen nach  VDE 0701, VDE 0702, VDE 0113,  VDE 0100 und VDE 0105  . Die Prüfung bescheinigen wir Ihnen durch Meßprotokolle und Prüfplaketten. Damit auch keine Wiederholungsprüfung vergessen wird, fertigen wir Prüflisten für Sie an.